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German Regulations
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The most important acts to Genetic Engineering in germany.
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Description/Komment  / Beschreibung/Kommentar
Gentechnik-
gesetz
20.06.1990 7.8.2013 Gesetz zur Regelung der Gentechnik in Deutschland. Verweist auf zahlreiche Verordnung, die im Folgenden aufgeführt sind (GenTSV, GenTVfV, GenTAufzV, GenTAnhV, GenTBetV, GenTNotfV, ZKBSV
Gentechnik-
Sicherheits-
verordnung
24.10.1990 18.12.2008 Beschreibt u.a. die Sicherheitsstufen S1 bis S4 und die geforderten Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen. Von zentraler Bedeutung für alle Anwender von Gentechnik.
Gentechnik-
Verfahrens-
verordnung
24.10.1990 28.4.2008 Regelt die Einzelheiten des Verfahrens zur Entscheidung über die Erteilung von Genehmigungen sowie auch von Anmeldungen und Anzeigen nach dem GenTG.
Gentechnik-
Aufzeichnungs-
verordnung
24.10.1990 28.4.2008 Regelt, wann und auf welche Weise Aufzeichnungen von gentechnischen Arbeiten und Freisetzungen zu führen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde vorzulegen sind.
Anhörungs-
verordnung
24.10.1990 28.4.2008 Regelt, in welchen Fällen und in welcher Form Anhörungen vor Entscheidungen zur Genehmigung gentechnischen Anlagen, gentechnischen Arbeiten und Freisetzungen durchzuführen sind.
Gentechnik-
Beteiligungs-
verordnung
17.05.1995 23.3.2006 Regelt die Beteiligung des Rates, der Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Verfahren zur Genehmigung von Freisetzungen und Inverkehrbringen sowie im Verfahren bei nachträglichen Maßnahmen nach dem Gentechnikgesetz.
Gentechnik-
Notfall-
verordnung
10.12.1997 28.04.2008 Regelt die Erstellung von außerbetrieblichen Notfallplänen sowie die Informations-, Melde- und Unterrichtungspflichten und setzt so die Artikel 14 bis 16 der Richtlinie 90/219/EWG des Rates über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen vom 23. April 1990 um.
ZKBS-
Verordnung
30.10.1990 31.10.2006 Regelt die Berufung und das Verfahren der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit, das Heranziehen externer Sachverständige, die Zusammenarbeit der Ausschüsse mit den für den Vollzug des Gesetzes zuständigen Behörden und die Einrichtung ihrer Geschäftsstelle.
Gentechnik-
Pflanzen-
erzeugungs-
verordnung
07.04.2008 07.04.2008 Regelt die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Sinne des § 16b Abs. 3 des GenTG bei der erwerbsmäßigen Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen.
Infektions-
schutzgesetz
20.07.2000 7.8.2013 Regelt die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, die frühzeitige Erkennung von Infektionen und die Verhinderung ihrer Weiterverbreitung.
Biostoff-
verordnung
15.7.2013 15.7.2013 Regelt Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Sie regelt insbesondere Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch diese Tätigkeit, aber auch von anderen Personen, soweit diese dadurch gefährdet werden können. Die BioStoffV gilt nicht für Tätigkeiten, die dem Gentechnikrecht unterliegen (soweit dort gleichwertige oder strengere Regelungen bestehen). Die BioStoffV wurde erstmals 27.1.1999 erlassen und am 15.7.2013 durch die nunmehr gültige, vollständige Neufassung ersetzt.


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